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Höcke wurde verurteilt

Der AfD-Politiker hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vor drei Jahren seine Rede mit den Worten beendet: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Beim dritten Teil des Satzes handelt es sich um eine Losung der Sturmabteilung kurz SA. Die Parole der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP fällt in Deutschland unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuches – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Der AfD-Politiker und ehemalige Gymnasiallehrer für Geschichte bestritt die Vorwürfe. Am Ende wurde Höcke zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig- Höcke meldete Berufung an.
Veröffentlicht: 15.05.2024